Kehrrichtabfuhr

In Liechtenstein müssen Abfallsäcke, Sperrgut, Bündel oder andere Behältnisse mit Gebührenmarken versehen werden. Die Gebührenmarken sind in den meisten Lebensmittelgeschäften erhältlich. Sie können auch für Sperrgut, Bündel oder andere Behältnisse verwendet werden. Das Sperrgut darf maximal 180 x 60 x 60 cm gross sein und maximal 30 kg wiegen. Pro 35 Liter oder 5 kg ist eine Kehrichtmarke à 35 l erforderlich (maximal 6 Marken).

Gebühren